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06.01.2009
HANDWERK
AKTUELL
Von Brötchen und Bürokratie
Giftiges Brot
Wer beim Bäcker einkauft, kommt mit mindestens einer Tüte wieder: gefüllt mit Brot, Brötchen oder Backwaren. Das ist selbstverständlich. Aber für Bäcker seit Jahresbeginn eine Last.

Jede Brötchentüte, die über die Theke geht, müssen Bäcker jetzt bei einem dualen System anmelden. Grund? Die Kunden entsorgen ihre Verpackung zuhause und nicht beim Bäcker vor Ort. Da der aber wiederum verpflichtet ist, seinen Müll entsprechend zu entsorgen, fällt jetzt eine „Lizenzgebühr“ an.

Das steht in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung, die seit dem 1. Januar 2009 gilt. 0,2 bis 0,3 Cent pro Tüte klingt zwar nicht viel, könnte sich aber in der Summe bemerkbar machen.

Als „Armutszeugnis des Gesetzgebers“ bezeichnet Dr. Matthias Wiemers die Novelle. Der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks findet den „Überwachungsaufwand“ lächerlich. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass Handel und Industrie Verpackungen von Wirtschaftsprüfern testieren lassen, damit überprüft werden kann, ob die Lizenzgebühren gezahlt worden sind.

Und was bedeutet das für die Unternehmen? Einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Erst kürzlich wurde dem Handwerk eine Entlastung in Sachen Bürokratie versprochen. „Und was noch trauriger ist“, sagt Wiemers, „die sechste Novelle kommt bestimmt. Nachvollziehbar ist das für die Betriebe nicht.“ Denn die Bäcker gingen davon aus, dass die Tüten im Restmüll entsorgt werden. Da den ohnehin jeder Bürger schon bezahlt, gehe die Rechnung der Regierung nicht auf.

(ja)


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18.12.2008
HANDWERK
AKTUELL
Immer auf die Kleinen
aergern2
Die Wirtschaft lahmt und Unternehmer müssen tiefer in die Tasche greifen: "Man will mal wieder alles auf den kleinen Mann abschieben", ärgert sich handwerk.com-User Uwe Szwiontek über die Rußfilterregelung.

„Warum legt man der Industrie nicht eine Produktionspflicht für Partikelfilter und Rußfilter für Fahrzeuge bis zu einem Alter von zehn Jahren auf“, fragt sich der Unternehmer aus dem niedersächsischen Adelheidsdorf.

Und Szwiontek schlussfolgert: „Das würde auch Arbeitsplätze schaffen“, wenn auch nicht im großen Maße.

Diese und weitere Leserstimmen finden Sie hier.

(ja)




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16.12.2008
HANDWERK
AKTUELL
Kabeldieb im Knast
Handschellen-Haende
Monatelang hat eine Bande von Kabeldieben bundesweit ihr Unwesen getrieben. Jetzt hat die Polizei zugeschlagen.

Der Fall erinnert an die Raubritter im Mittelalter. Quer durchs Land ist die Bande gezogen und hat Baustellen und Betriebe geplündert. Und kaum dass Gesetzeshüter angerückten, verzogen sich die Diebe in eine andere Gegend. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt – überall trieben sie ihr Unwesen. Die Beute: hochwertige Kupferkabel. Der Sachschaden laut Polizeiangaben: 340.000 Euro.

Laut Medienberichten haben Kriminalbeamte aus Crailshaim den Fall aufgeklärt. Demnach stammen die Täter aus Sachsen-Anhalt. Elf Verdächtige seien ermittelt worden, heißt es. Ein 27-Jähriger, der verdächtig wird, Strippenzieher der Bande zu sein, sitzt in Untersuchungshaft. Nach einem 32-jährigen Komplizen fahndet Polizei noch.

Begonnen hatten die Ermittlungen im Februar dieses Jahres, heißt es. Damals waren auf einem Betriebsgelände in Baden-Württemberg mehr als 3000 Meter Kupferkabel gestohlen worden. Die Täter hatten die Kabel in kleine Stücke zersägt und mit mehreren Fahrzeugen abtransportiert.

Die Raubzüge waren nach Polizeiangaben akribisch geplant. Die beiden Hauptverdächtigen sollen Betriebe und Baustellen vorher ausspioniert haben und für jeden Raubzug geeignete Handlanger zusammengerufen und Fahrzeuge beschafft haben.

(mfi)


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12.12.2008
HANDWERK
AKTUELL
Handwerker im Pfandhaus
Pleite
Die eigene Uhr, der Schmuck der Ehefrau, Maschinen der Firma: Immer mehr Unternehmer verpfänden Hab und Gut, um über die Runden zu kommen.

Wer hätte das gedacht: Während für Banken plötzlich peanuts zählen, brummt das Geschäft in Deutschlands Pfandleihhäusern. Die Kredite, die sie dieses Jahr vergeben, summieren sich auf 500 Millionen Euro. Das sind zehn Prozent mehr als vor zwei Jahren. Und die Nachfrage steigt weiter: „Wir rechnen für das kommende Jahr mit einem Wachstum im zweistelligen Prozentbereich“, sagt Klaus Germann vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).

Banken igeln sich offenbar mehr und mehr gegenüber dem Handwerk ein: „Wir merken, dass es für kleine Betriebe schwieriger wird, frisches Kapital zu bekommen“, berichtet Germann. Wer nicht eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen könne, den schicke der Banker ohnehin gleich nach Hause. Im Pfandleihhaus dagegen stelle man nicht viele Fragen. „Der Kunde hinterlegt einen Sachwert, dafür bekommt er Geld – schnell und unbürokratisch. Keine Schufa-Abfrage, keine Schulden, keine Raten.“

Zur Klientel der Leihhäuser gehören zunehmend Unternehmer. Neben Uhren, Schmuck und anderen privaten Preziosen machen sie Inventar zu Geld. „Die bringen uns Firmenkombis, Transporter, Anhänger, Bagger – alles, was sie vorübergehend entbehren können“, sagt Georg Reinhardt. Der Chef des „Autokredit Service“ in Rheinland-Pfalz und Hessen, vergibt auch Darlehen für Werkzeuge und Handwerksmaschinen. Ob CNC-Bearbeitungszentrum oder Kreissäge: Vorausgesetzt die Maschine ist wertvoll, übernimmt er sie im Rahmen einer „Sicherheitsübereignung“. Und er betont: „Der Handwerker kann die Maschine jederzeit auslösen, wenn er sie wieder braucht.“

Im Unterschied zu Bankern sehen Pfandverleiher ihr Geld fast immer wieder. „92 Prozent aller Gegenstände werden ausgelöst“, sagt ZdP-Sprecher Germann. Auf den Wert bezogen, ergebe sich sogar eine Quote von 95 Prozent. Die Laufzeiten der Verträge lägen in der Regel bei ein paar Monaten. Was jeder Leihhaus-Kunde im Auge behalten muss: Zur vertraglich vereinbarten Laufzeit kommt ein Monat Karenzzeit, das schreibt der Gesetzgeber vor. Erst danach darf das Leihhaus das Pfand versilbern.

Das schnelle Geld hat freilich seinen Preis. Der Kreditnehmer muss normalerweise drei Prozent pro Monat berappen. Davon entfallen etwa ein Prozent auf Zinsen, der Rest auf Verwaltungskosten. Der ausgezahlte Kredit beläuft sich laut ZdP oft auf 80 Prozent des Marktwerts des Pfandes. Das Verwertungsrisiko trägt allein das Leihhaus. „Kunden können nicht in Anspruch genommen werden – wenn zum Beispiel der Goldpreis abstürzen sollte“, erklärt Germann.

Wofür benötigen Handwerker zurzeit vor allem Geld? „Viele klagen über Zahlungsausfälle und wissen nicht, wie sie die Löhne weiter zahlen sollen“, sagt Pfandhaus-Chef Reinhardt.

(mfi)


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09.12.2008
HANDWERK
AKTUELL
Tod durch defekte Heizung
Heizung
Eine von zwei Handwerkern fehlerhaft reparierte Gasheizung könnte das Todesurteil der 63-jährigen Frau gewesen sein. Jetzt müssen sich die Heizungsbauer vor Gericht verantworten.

Die Hausfrau war am 15. Februar 2007 in ihrer Wohnung tot aufgefunden worden. Die Polizei und die Angehörigen seien sofort von einem Zusammenhang zwischen dem Tod der Frau und der offensichtlich defekten Heizung ausgegangen. Wie das Internetportal suedkurier.de berichtet, waren die beiden Handwerker, die kurz vor dem Tod der Dame die Heizung gewartet hatten, bereits im Sommer zu jeweils 150 Tagessätzen verurteilt worden.

Vor Gericht ging es auch um die Sorgfaltspflicht der Handwerker aus Waldshut-Tiengen im Schwarzwald. Mit der Gasheizung der Frau habe es in den vergangenen Jahren wiederholt Probleme gegeben. Diese hätten dem betreuenden Fachbetrieb bekannt gewesen sein müssen. Dieser habe einen Subunternehmer beauftragt, dem er riet, die defekten Entlüftungsrohre mit einem Klebeband zu fixieren, heißt es.

Offensichtlich sind diese Informationen bei den ausführenden Handwerkern nicht angekommen. Eine Abgasmessung nach der Reparatur sei ebenfalls nicht vorgenommen worden, weil der Akku des Prüfgerätes leer war. Der Subunternehmer, ebenfalls Heizungsbaumeister, habe diese Prüfung auch nicht nachgeholt, schreibt das Internetportal.

Tatsächlich könnte die Frau an den ausströmenden Gasen gestorben sein: Denn in ihrem Blut fanden die Gerichtsmediziner eine hohe Konzentration an Kohlenmonoxid. Ein weiterer Gerichtstermin ist angesetzt.

(ja)

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04.12.2008
HANDWERK
AKTUELL
„Teerpappe drauf und fertig“
Dachdecker
Wie tragisch Pfusch am Bau enden kann, zeigt ein Stafprozess in Nordrhein-Westfalen. Ein Hausbesitzer hatte Arbeiten am Schornstein an einen ungelernten Helfer vergeben. Folge: der Erstickungstod einer Schwangeren.

„Teerpappe drauf und fertig“. Mit diesem Satz beginnt ein aktueller TV-Beitrag der WDR-Lokalzeit. In Gütersloh hatte ein Hausbesitzer Anfang dieses Jahres einen relativ einfachen Auftrag vergeben. Ein Schornstein, in den es hineinregnete, sollte abgedichtet werden. Der Fehler laut WDR: „Er hatte keinen Fachbetrieb, sondern einen 19-jährigen Helfer mit dieser Arbeit beauftragt.“

Weil der Rauch nicht richtig abziehen konnte, erstickte die Frau an einer Kohlenmonoxidvergiftung. „Er hat vollkommen am falschen Ende gespart. Hätte er das Geld für einen Fachbetrieb ausgegeben, wäre es mit allergößter Wahrscheinlichkeit nicht zu diesem tragischen Unglücksfall gekommen“, sagt der Anwalt des Auftraggebers.

Das Gericht musste laut WDR jetzt darüber entscheiden, ob der angeklagte Hausbesitzer wissen konnte, dass an seinem Schornstein nicht fachgerecht gearbeitet wurde: „Das Urteil lautet ja, zumindest teilweise.“ Erstens hätte der Mann vorher einen Schornsteinfeger um Rat bitten und zweitens die Arbeiten im Anschluss „kritisch überprüfen müssen“.

Das Urteil: 1800 Euro Geldstrafe. „Im Februar wird sich der Hilfsarbeiter vor Gericht verantworten müssen“, berichtet der WDR.

(sfk)

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01.12.2008
HANDWERK
AKTUELL
Ärger mit spitzfindigen Spezis
Zorn Ärger Wut
Neuigkeiten aus dem Kuriositäten-Kabinett: Zwei Handwerker berichten über besonders "kreative" Bauherren.

Was Oliver Kock mit Bauherren erlebt hat, verdient das Prädikat "spitzfindig". Ein Ehepaar hatte seinen Betrieb im nordrhein-westfälischen Ahaus mit der Sicherung ihres Eigenheimes beauftragt, also rüstete der Handwerksmeister die Immobilie auftragsgemäß mit Profilzylindern und einer WK4-Stahltür aus.

Aus einer langen Liste mit Beschwerden ragt ein Punkt heraus: „Die Schlüssel sind zu scharfkantig.“ In der Folge würden die Taschen ihrer Kleidung zerreißen, zudem bestehe „Verletzungsgefahr“, monierten die phantasievollen Hausbesitzer.

Kaum weniger schrill ist die Mangel-Begründung, die sich Norbert Friedrich anhören musste. Sein Kunde reklamierte „merkwürdige Erscheinungen in einer Verbundsicherheitsglasscheibe“. Friedrich hat das Malheur sofort begutachtet. Und tatsächlich: Die fußballgroßen Flecken waren unübersehbar.

Weil so etwas in seiner 40-jährigen Praxis noch nicht vorgekommen war, schaltete der Schreinermeister aus Geisig (Rheinland-Pfalz) einen Glasexperten ein. Der kannte die Ursache aus Erfahrung und konfrontierte den Kunden mit folgender Feststellung: „Sie hatten eine Heizsonne vor die Scheibe gestellt.“ Was der Auftraggeber auch kleinlaut einräumte.

Sind Ihre Auftraggeber ähnlich "kreativ"? Dann schreiben Sie der Redaktion!

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26.11.2008
HANDWERK
AKTUELL
Mängel etwas "überakzentuiert"
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Können sich Handwerksmeister gegen Anwälte wehren, die bewusst Mängelrügen „aufbauschen“ und Prozesse verschleppen? Ein Gespräch mit dem Richter Dr. Markus van den Hövel.

Dr. Markus van den Hövel ist Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum und Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer. Seine Kammer hat einen Anwalt verurteilt, der in Bauprozessen ungerechtfertigte Mängelrügen erhoben, auf diese Weise Prozesse bewusst verschleppt und damit Betriebe um ihr Geld gebracht haben soll (wir berichteten). Im Gespräch mit handwerk.com beschreibt der Jurist, wie kompliziert und aufwändig die Beweisführung in solchen Fällen ist.

Herr van den Hövel, dass Anwälte Prozesse verschleppen und damit Betriebe um ihr Geld bringen, erleben Bauhandwerker nicht gerade selten. Die Betriebe müssen so ein Verhalten also nicht hinnehmen?

Dr. Markus van den Hövel: Es ist sehr schwierig, einen entsprechenden Beweis zu führen. Ein Anwalt vertritt nun einmal die Interessen seines Mandanten. Dass er im Einzelfall Mängel etwas – sagen wir – überakzentuiert, ist in der Praxis noch keine Frage für den Strafrichter. Zumal der Anwalt den Sachverhalt nicht nachprüfen muss, er kann sich grundsätzlich auf das verlassen, was ihm der Mandant mitteilt. Das ist der Normalfall. Der Anwalt schöpft dann lediglich das juristische Instrumentarium auf den ihm mitgeteilten Sachverhalt aus, den er aber selbst aus eigener Anschauung nicht kennt.

Was war das Besondere an dem Fall, den Sie verhandelt haben?

Van den Hövel: Dieser Anwalt war nach unserem Feststellungen selber Teil der Baufirma, die er vertreten hat. Er kannte die Sachverhalte, war also nicht der außenstehende Rechtsvertreter. Er wusste genau, dass es die Mängel in dieser Form nicht gab.

Aber das dürfte doch auch dem Anwalt klar sein, der beispielweise einen Bauträger vertritt und in kurzer Zeit mit zahllosen Subunternehmern streitet und massiv Mängel vorträgt, die an den Haaren herbeigezogen sind?

Van den Hövel: Dass ein Anwalt durch Fristverlängerungsanträge und andere Instrumente Zeit gewinnen will, ist nicht verboten. Das ist übliches anwaltliches Handeln. Letztlich ist es die Aufgabe des Gerichts, derartigen Anträgen stattzugeben oder aber abzulehnen. Praktisch müssten sie den Beweis führen, dass der Anwalt wider besseren Wissens Mängel behauptet. Die Verzögerung war im aktuellen Fall auch nicht der entscheidende Faktor. Die Prozesse waren formal ordnungsgemäß geführt worden. Der Vorwurf war, dass ein Anwalt sein Insiderwissen ausnutzt, um dann Handwerker bewusst in die Leere laufen zu lassen.

Der Prozess dürfte extrem aufwändig gewesen sein, oder?

Van den Hövel: Ja, die Schwierigkeit bestand darin, dass wir innerhalb des Strafprozesses erst einmal zahlreiche Quasi-Bauprozesse führen mussten. Zufällig war unsere Kammer jahrelang Baukammer. Wir mussten die Fälle zum Teil völlig neu aufrollen, haben die bisherigen Beteiligten gehört, die bisherigen Sachverständigen, aber auch neue Gutachten beauftragt. Wir mussten ja ermitteln, ob die Mängelrügen berechtigt waren oder nicht. Dann mussten wir feststellen, was der Angeklagte davon wusste. Das hat ein Jahr und einen Monat gedauert.

Das ist überraschend schnell. Unsere Leser klagen über Bauprozesse, die sich über sechs oder sieben Jahre hinziehen.

Van den Hövel: Das ist horrormäßig. Wenn ein Bauprozess straff geführt wird, muss er schneller fertig werden, in der Regel innerhalb eines Jahres – auch mit Gutachtenauftrag. Für unsere Wirtschaftsstrafkammer ist jedenfalls ein ein Jahr andauernder Prozess schon sehr lang – wir versuchen, deutlich schneller zu verhandeln. In über 90 Prozent aller Fälle gelingt das auch. In den meisten Fällen ist eine derart umfangreiche Beweisaufnahme nicht erforderlich.

(Das Gespräch führte Heiner Siefken)


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25.11.2008
HANDWERK
AKTUELL
10.000 Betriebe = ein Konzern?
 Börse Zahlen Einkommen
Was ist der Unterschied zwischen Konzernen, Großbanken und kleinen Betrieben? Antwort: Der Staat stellt Handwerksmeistern keine Bürgschaften in Aussicht, wenn die Pleite droht. Beispiel München.

Wie viele Arbeitsplätze müssen auf dem Spiel stehen, bevor der Staat eingreift. 10.000? Oder genügen 1000? Man stelle sich die Reaktion vor, wenn ein Betrieb mit nur einem Mitarbeiter ein Hilfsgesuch an die Kanzlerin schicken würde: "Sehr geehrte Frau Merkel, meine Außenstände könnten zur Insolvenz führen. Bitte helfen Sie mir und meinem Gesellen."

Die "Schranne" ist ein neuer Vergnügungstempel in München. Obwohl das Prestige-Projekt gut laufen soll, hat der Betreiber laut der Münchner Tageszeitung tz erhebliche Finanzprobleme. Seit August stehe die Schranne unter "Zwangsverwaltung". Die Handwerker, die am Bau beteiligt gewesen sind und "die bislang ohnehin noch nicht viel Geld gesehen hatten", würden seither komplett in die Röhre gucken.

Doch während in diesen Tagen Banken und sogar die Automobilindustrie den "Staat erfolgreich um Hilfe rufen", wollten sich die Bayern kein Schuldenpaket ans Bein binden. „Wir können nicht jetzt die Hoffnung erwecken, dass die Stadt jede unbezahlte Handwerker-Rechnung übernimmt. Auch wenn dies sehr ärgerlich und bedauerlich für die Betroffenen ist", zitiert die tz eine SPD-Stadträtin.

Ärgerlich? Bedauerlich? Genau. Und nicht zuletzt existenzbedrohend. Aus Sicht des Handwerks ließe sich vielleicht eine weitere Rechnung aufstellen. Wenn 10.000 Betriebe mit einem Gesellen die Kanzlerin um Hilfe bitten würden, kämen sie gemeinsam in die Sphären eines Konzerns. Ob sich die Kanzlerin dem Ansinnen dann entziehen dürfte?

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Schreiben Sie der Redaktion!

(sfk)

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18.11.2008
HANDWERK
AKTUELL
Argumente gegen das Billig-Angebot
Euro-Zahnräder
Frage: Was unterscheidet einen Kfz-Mechaniker von einem Bauhandwerker? Antwort: Der eine arbeitet mit Festpreisen, der andere rechnet nach Aufwand ab – und verunsichert damit seine Kunden. Sind Sie offen für Festpreise?

Wenn ein Autofahrer seine Werkstatt aufsucht, weiß er vorher, dass ein Ölwechsel den Betrag xy kosten wird. Ob dem Kfz-Mechaniker dann die Ablassschraube abbricht, ist nicht das Problem des Kunden. Doch sind Festpreise auch für andere Handwerker ein Weg?

Der Chef des Internetportals www.haustechnik-dialog.de, Bernd Aue, vertritt diese Ansicht. Die Angebote vieler Betriebe haben aus seiner Sicht den „versteckten Mangel“, dass der Auftrag nach Aufwand abgerechnet wird.

Ein Beispiel: Ein Handwerker ist günstiger als die Mitbewerber, weil er sein Angebot mit nur zehn Stunden kalkuliert hat. Er bekommt den Zuschlag. Wenn dann 20 Stunden gearbeitet werden und der Kunde den zusätzlichen Aufwand bezahlen soll, führt das – vorsichtig ausgedrückt – zu Irritationen.

Betriebe könnten mit Festpreisen punkten, weil sie sich dadurch an „einer nachvollziehbaren Stelle“ unterscheiden, sagt Aue: „Schließlich kann man den Kunden ja dezent darauf hinweisen, dass bei allen anderen Angeboten ‚Bezahlung nach Aufwand’ im Kleingedruckten steht. Und es damit unklar ist, was wirklich nachher auf der Rechnung stehen wird.“

Einige Betriebe gehen noch einen Schritt weiter, sie geben immer zwei Angebote ab. Eines so günstig wie möglich, aber technisch noch vertretbar. Und ein Angebot, so wie sie es bauen würden, wenn sie ihr eigener Kunde wären.

„Wenn ein Handwerksmeister seinem Kunden nur ein Angebot für eine relativ aufwändige Version vorlegt, argumentiert er ständig gegen den Mitbewerber mit dem Billig-Angebot“, sagt Aue. Mit zwei Angeboten komme man beim Endkunden in eine bessere Situation.

Der Vorteil: Nun wird über die Unterschiede diskutiert, nicht mehr über einen höheren Preis. Und der Kunde kann entscheiden, was er wirklich will: billig oder gut. Aue: „Das ist Basis-Marketing, das aber zu selten umgesetzt wird.“

Sie Sie offen für Festpreise? Schreiben Sie der Redaktion! (sfk)

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